Das ADR ist das Regelwerk für Gefahrguttransporte auf der Straße. Unter anderem definiert Unterabschnitt 5.4.3.1 ADR die „Schriftlichen Weisungen“. Diese sind gedacht für die Mitglieder der Fahrzeugbesatzung als Hilfe bei Notfallsituationen, die sich während der Beförderung ereignen können. Die „Schriftlichen Weisungen“ enthalten Maßnahmen bei einem Unfall oder Notfall sowie zusätzliche Hinweise für die Mitglieder der Fahrzeugbesatzung über die Gefahreneigenschaften von gefährlichen Gütern, jeweils nach Klassen sortiert. Entsprechend dieser Klassen werden dem Fahrer die zu ergreifenden Maßnahmen genannt. Ebenso werden die erforderlichen Ausrüstungsgegenstände für den persönlichen und allgemeinen Schutz aufgeführt.
Die „Schriftlichen Weisungen“ sind vom Beförderer vor Antritt der Fahrt der Fahrzeugbesatzung bereitzustellen.
Den „Schriftlichen Weisungen“ ist jeweils ein Merkblatt für den Fahrer beigefügt, welches häufig gestellte Fragen zum Umgang mit den „Schriftlichen Weisungen“ zusammenfasst und beantwortet.
10 Vordrucke Format DIN A4,4 Seiten, gefalzt jeweils mit Einlegeblatt (Fahrermerkblatt)