Das Mindestlohngesetz verpflichtet den Arbeitgeber u.a. zur Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit seiner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Beim Fahrpersonal genügen die Aufzeichnungen durch die vorgeschriebene Verwendung des Kontrollgerätes. Arbeitszeitaufzeichnungen des stationären Personal sind hingegen mit erhöhtem Aufwand verbunden. Mit dem Block kann dieser in einem überschaubaren Rahmen gehalten werden. Die einzelnen Formulare bieten auf der Vorderseite ausreichend Raum für die Erfassung der arbeitszeitrelevanten Daten. Die Rückseite beinhaltet Hinweise zum korrekten Ausfüllen der einzelnen Spalten. Je Blatt bzw. Formular kann eine Woche/Arbeitnehmer erfasst werden.
5 Blocks à 60 Blatt, Format DIN A4, 2-fach gelocht